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Initiativtext

Strassenraum entsiegeln – Begegnungsorte schaffen

Reglement über die klimaangepasste
Gestaltung des öffentlichen Raums

Art. 1    Zweck / Gegenstand

Die Gemeinde schützt die Bevölkerung vor nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung und trifft bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Massnahmen zum Erhalt sowie zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung.


Art. 2    Massnahmen

1 Zu diesem Zweck entsiegelt die Gemeinde öffentliche Strassen und schafft neue Grünflächen. Insbesondere erhöht sie die Anzahl der Bäume im städtischen Raum. Weiter realisiert sie beispielsweise neue Wasserflächen, Albedoerhöhung oder Beschattungselemente. Dabei ist prioritär in den urbanen Wärmeinseln die gemäss aktuellstem Wissensstand effektivste Massnahmenkombination zu wählen. 


2 Zu diesem Zweck wandelt die Gemeinde des Weiteren öffentliche Strassen in zusätzliche Begegnungszonen, Flächen für den Fuss- und Veloverkehr sowie öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität um.


Art. 3    Umsetzung

1 Nach Inkrafttreten des vorliegenden Reglements ist während zehn Jahren jährlich mindestens eine Fläche, welche 0.5 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Gemeindegebiet im Referenzjahr 2020 entspricht, von befestigter Strassenfläche zu entsiegeln und in Grün- und/oder Ruderalflächen und Flächen für Bäume umzuwandeln. Flächen für Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind dabei in ihrem Bestand mindestens zu erhalten. 


2 Nach Inkrafttreten des vorliegenden Reglements ist während zehn Jahren jährlich mindestens eine Fläche, welche 1 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Gemeindegebiet im Referenzjahr 2020 entspricht, in Begegnungszonen und/oder zusätzliche Flächen für den Fuss- und Veloverkehr umzuwandeln. Die neu geschaffenen Begegnungszonen und/oder zusätzliche Flächen für den Fuss- und Veloverkehr entsprechen Anforderungen an eine klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raums und ihre Entstehung trägt den Grundsätzen der Partizipation Rechnung.


Art. 4    Berichterstattung

Die Gemeinde veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen.

Initiativtext: Text
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